Förderverein des Albert-Schweitzer-Gymnasiums Crailsheim e. V.
Was wir tun
- Finanzielle Unterstützung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen wie z. B.:
- Zuschüsse zu den Studienfahrten und Exkursionen in Klasse 11 und der Kursstufe und zur Straßburgfahrt der 10.Klassen ins Europaparlament
- Bezuschussung von Theaterfahrten und Aufführung von Theatern an unserer Schule
- Übernahme von Teilnehmerbeiträgen und Kosten bei Schülerwettbewerben (Känguru der Mathematik, Jugend forscht, Big Challenge, ...)
- Hilfe bei der Zwischenfinanzierung der Schüleraustausche mit Biłgoraj, Pamiers und Barcelona
- Anschaffung von Musikinstrumenten
- Information der Mitglieder (Informationsschreiben; Jahresbericht)
- Unterstützung bei der Organisation und Durchführung des goldenen Abiturs (50-jähriges Jubiläum)
- Treuhänderische Verwaltung von Spendengeldern für einzelne Projekte und Klassen (u. a. Dr.-Fritzmartin-Ascher-Preis)
Zurzeit suchen wir Sponsoren für
- Anschaffungen für den Schulsanitätsdienst
- Gestaltung des Außenbereichs des ASGs parallel zu den abgeschlossenen Umbaumaßnahmen
- Teilnahme unserer inklusiven Fußballteams an den nationalen und regionalen Spielen von Special Olympics
Sie können uns helfen mit Ihrer Spende
- die Schule bei der Erfüllung ihrer Bildungs- und Erziehungsaufgabe zu unterstützen
- schulische Veranstaltungen, insbesondere im kulturellen, sportlichen und sozialen Bereich, zu fördern
- die Zusammengehörigkeit von Schule, ehemaligen Schülern und Lehrern, Eltern und allen Freunden der Schule zu bewahren und zu stärken.
Kontakt
Förderverein des Albert- Schweitzer-Gymnasiums Crailsheim
Dr.-Ascher-Weg 1
74564 Crailsheim
Telefonnummer: 07951 297910
E-Mail schreiben
Bankverbindung:
- VR Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim eG (IBAN: DE71 6229 0110 0010 3900 06, BIC: GENODES1SHA) oder
- KSK Schwäbisch Hall - Crailsheim (IBAN: DE49 6225 0030 0000 2847 09, BIC: SOLADES1SHA)
Der Förderverein ASG Crailsheim e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und daher berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen, die vom Finanzamt anerkannt werden.