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Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen

Eine „Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen“ (kurz GFS) ist eine Variante der Leistungsbeurteilung im badenwürttembergischen Schulsystem ab der Klasse 7. Die GFS wird als eine zusätzliche Klassenarbeit bzw. Klausur gewertet. Die Schülerinnen und Schüler sollen selbstständig ein Thema im Fach ihrer Wahl erarbeiten und ihre Ergebnisse darstellen. Die Themen werden entsprechend der jeweiligen Klassenstufe vergeben. Dazu stehen den Lernenden verschiedene Methoden zur Wahl.

Gesetzliche Grundlage: Auszug aus § 9 Abs. 5 Notengebungsverordnung:

„Diese Leistungsfeststellung bezieht sich insbesondere auf schriftliche Hausarbeiten, Jahresarbeiten, Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Freiarbeit, Referate, mündliche, gegebenenfalls auch außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit terminierte Prüfungen oder andere Präsentationen. Wurde eine Leistung ganz oder teilweise außerhalb des Unterrichts erbracht, schließt sich hieran eine Präsentation durch die Schülerin oder den Schüler sowie ein Reflexionsgespräch mit der Lehrkraft an, die wesentliche Grundlage für die Bewertung der GFS sind. Die Klassenlehrkraft sorgt, unterstützt von der Klassenkonferenz, für eine Koordinierung dieser Leistungsfeststellungen der einzelnen Fachlehrkräfte. In den Gymnasien […] gelten die Sätze 1 bis 4 entsprechend mit der Maßgabe, dass die von der Fachlehrkraft den Schülerinnen und Schülern der Klasse aufgegebenen gleichwertigen Leistungen die Zahl der vorgeschriebenen Klassenarbeiten unberührt lässt. […] jede Schülerin und jeder Schüler in den Gymnasien der Normalform ab Klasse 7, [ist] pro Schuljahr zu einer solchen Leistung in einem Fach seiner Wahl verpflichtet.“