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Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen

Eine „Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen“ (kurz GFS) ist eine Variante der Leistungsbeurteilung im badenwürttembergischen Schulsystem ab der Klasse 7. Die GFS wird als eine zusätzliche Klassenarbeit bzw. Klausur gewertet. Die Schülerinnen und Schüler sollen selbstständig ein Thema im Fach ihrer Wahl erarbeiten und ihre Ergebnisse darstellen. Die Themen werden entsprechend der jeweiligen Klassenstufe vergeben. Dazu stehen den Lernenden verschiedene Methoden zur Wahl (siehe unten).

Gesetzliche Grundlage: Auszug aus der Notengebungsverordnung § 9.5:

„Diese Leistungsfeststellung bezieht sich insbesondere auf schriftliche Hausarbeiten, Jahresarbeiten, Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Freiarbeit, Referate, mündliche, gegebenenfalls auch außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit terminierte Prüfungen oder andere Präsentationen. Der Klassenlehrer sorgt, unterstützt von der Klassenkonferenz, für eine Koordinierung dieser Leistungsfeststellungen der einzelnen Fachlehrer. In den […] Gymnasien gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend mit der Maßgabe, dass die vom Fachlehrer den Schülern der Klasse aufgegebenen gleichwertigen Leistungen die Zahl der vorgeschriebenen Klassenarbeiten unberührt lässt. […] [J]eder […] Schüler ist in den […] Gymnasien der Normalform ab Klasse 7, in den beruflichen Gymnasien […] pro Schuljahr zu einer solchen Leistung in einem Fach seiner Wahl verpflichtet.“

      Regelungen an unserer Schule

      Kl. 7-11

      • Alle Schülerinnen und Schüler müssen pro Schuljahr eine GFS ihrer Wahl ablegen.
      • Besprechung von Thema und Methode sowie Anmeldung beim Fachlehrer bis zum Freitag vor den Herbstferien
      • Der Fachlehrer trägt die angemeldete GFS in die Tagebuchliste ein und bestätigt durch seine Unterschrift, dass der Schülerin/der Schüler die GFS in diesem Fach machen kann
      • Der Klassenlehrer kontrolliert, ob alle Schülerinnen und Schüler eine GFS angemeldet haben
      • Zu einem späteren Zeitpunkt darf keine GFS mehr akzeptiert werden

      Kursstufe

      Alle Schülerinnen und Schüler der Kursstufe müssen in mindestens drei verschiedenen Fächern eine besondere Lernleistung erbringen

      • Dabei ist darauf zu achten, dass bei den „gleichwertigen Lernleistungen“ mindestens zwei verschiedene Methoden abgedeckt werden. (Methodenwahl siehe unten)
      • Die Leistungen sind über die ersten drei Halbjahre der Kursstufe zu verteilen. Eine GFS im 4. Halbjahr der Kursstufe kann nicht erbracht werden (Abiturvorbereitung)
      • Bei der Verteilung der drei Lernleistungen auf die verschiedenen Halbjahre sind die Schüler über die Arbeitsbelastung zu beraten
      • Eine Verlegung der GFS in ein anderes Kurshalbjahr kann nur in Ausnahmefällen geschehen und muss vom Oberstufenberater (Fü, Sg) und dem jeweiligen Fachlehrer genehmigt werden. Für diese Verlegung müssen außergewöhnliche Hinderungsgründe angeführt und belegt werden
      • Die Themenvergabe erfolgt bis zum vorletzten Freitag vor den Herbstferien
      • Die Auswahl der Schüler durch den Fachlehrer erfolgt durch das sogenannte „Windhundverfahren“.Wer sich zuerst beim Fachlehrer anmeldet, wird von diesem zuerst genommen
      • Methode und Thema müssen vor der Unterschrift des Fachlehrers auf dem Schülerbelegbogen eingetragen sein
         

      Versäumte GFS

      • Für eine durch Krankheit versäumte GFS gilt die Entschuldigungspflicht analog zu Klassenarbeiten bzw. Klausuren.
      • Wenn Schülerinnen und Schüler ihre GFS bis zum Stichtag nicht erbringen, wird dies mit der Note 6 bzw. O Punkten verrechnet.

      Bekanntgabe und Regelungen zur Vergabe

      • Die Regelungen zur GFS werden den Schülerinnen und Schülern vom Klassenlehrer bzw. Tutor bekannt gegeben.
      • Eine GFS muss bis spätestens Ende Juni gehalten sein, dies wird vom Klassenlehrer kontrolliert (zum 01.05. Überprüfung der Planung), der hierbei von den Fachlehrern unterstützt wird
      • Als Höchstzahl zu akzeptierender GFS gelten für die Kolleginnen und Kollegen folgende Richtwerte
        Klasse 7-11:
      • Bei zweistündigen Fächern: 5 GFS pro Fach
      • Bei vierstündigen Fächern: 8 GFS pro Fach
        Kursstufe (stand vorher nicht im GLK-Beschluss):
      • Einstündiger Kurs (Geo, Gk): 3 GFS
      • Zweistündiger Kurs: 6 GFS pro Fach
      • Vierstündiger Kurs: 12 GFS pro Fach