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Courage-AG erinnert an das Grundgesetz
Erstelldatum23.05.2026
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 ist die Verfassung Deutschlands. Im Grundgesetz stehen die wichtigsten Regeln, die in Deutschland gelten. Am Anfang stehen die Grundrechte. Der Staat muss diese Grundrechte schützen, damit die Menschen in Freiheit leben können.
Das Grundgesetz braucht Menschen, die es verteidigen und für Menschenrechte, Demokratie und den Rechtsstaat eintreten. Die Courage-AG unter Leitung von Herrn Grommes hat daher am Freitag, den 22. Mai, die große Pause genutzt, um der Schülerschaft auf dem Pausenhof aus dem Grundgesetz vorzulesen! Vieler Schülerinnen und Schüler lauschten gebahnt bei schönstem Sonnenschein kurz vor den Pfingstferien den Schülerinnen der Courage-AG beim Verlesen der einzelnen Artikel des Grundgesetzes. Vor allem Schülerinnen und Schüler der jüngeren Jahrgangsstufen war es nicht bewusst, dass ihre Grundrechte fest im Grundgesetz verankert sind.
Der Anfang des Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Die Menschenwürde ist der oberste Wert unserer Verfassung. Der Staat muss jeden Menschen achten und schützen. Zu den weiteren Grundrechten gehören unter anderem die Meinungsfreiheit, die Religionsfreiheit oder das Verbot von Diskriminierung.
Es sei nochmal wiederholt:
Das Grundgesetz braucht Menschen, die es verteidigen und für Menschenrechte, Demokratie und den Rechtsstaat eintreten. Unser ASG leistet seinen Beitrag hierfür!



